Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge

Sie suchen nach einer Gefährdungsbeurteilung von einem unabhängigen Partner?

Mit unserer Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen erhalten Sie die 

Unterstützung, die Sie suchen.  

 

Mit sieben Jahren Branchenerfahrung in den Bereichen Arbeitsschutz, zugelassene Überwachungsstellen und Aufzugstechnik können wir sagen, dass es für Betreiber 

nicht leicht ist, Aufzugsanlagen sicher zu betreiben, dabei Kosten zu sparen und ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen. Oft werden Betreiber mit offenen Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und hohen Kosten bei der Modernisierung allein gelassen.

 

Als fachlicher Ansprechpartner unterstützen wir Betreiber von Aufzugsanlagen 

hinsichtlich ihrer Betreiberpflichten mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung 

gemäß §4 ÜAnlG (Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen) und §3 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und erstellen die rechtlich notwendigen Dokumentationen zur Gefährdungsbeurteilung. Und das deutschlandweit! 

Aufzugsschacht

Wissenswertes vorab... 
"Der Unterschied zwischen einer Sicherheitsanalyse und einer Gefährdungsbeurteilung."

Die Sicherheit von Aufzugsanlagen ist von entscheidender Bedeutung und die rechtlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung gem. §3 Betriebssicherheitsverordnung ist unerlässlich, um potenzielle Risiken zu identifizieren und diese zu minimieren. Es ist wichtig, dass Gefahrensituationen nicht allein mit einem Abgleich zum aktuellen "Stand der Technik" (Sicherheitsanalyse) betrachtet werden. Daher empfiehlt es sich, bei der Beurteilung nicht nur die einschlägigen Normen wie DIN EN 81-80 und DIN EN 81-20 zu berücksichtigen, sondern auch weiterführende arbeitsschutzrechtliche Vorschriften einzubeziehen. 

Mit der Gefährdungsbeurteilung muss ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der über die rein technischen Aspekte hinausgeht. Aspekte wie das Umfeld, die Nutzung, den Transport (bspw. Gefahrstoffe), die Cybersicherheit oder die regelmäßigen Unterweisungen müssen ebenfalls integraler Bestandteil dieser Beurteilung sein. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den Abweichungen vom Stand der Technik auch die Bedingungen, unter denen die Aufzugsanlage betrieben wird, sorgfältig beurteilt werden müssen. 

Mit unserer Gefährdungsbeurteilung für Aufzüge erhalten Sie mehr...

Mehr als nur Stand der Technik

Neben dem aktuellen Stand der Technik 

betrachten wir für Sie die Nutzung der Aufzugsanlage, die nähere Umgebung, die Cybersicherheit und berücksichtigen dabei schutzbedürftige Personengruppen sowie besondere Gefahrensituationen (bspw. den Transport von Gefahrstoffen). 

Detaillierte Beschreibungen

Unsere detaillierten Beschreibungen zu jeder Abweichung vom Stand der Technik sowie zu jeder einzelnen Gefährdung helfen Ihnen, die Gefahrensituationen und empfohlenen Schutzmaßnahmen besser zu verstehen.

Mehr Spielraum bei der Umsetzung

Wir passen die Risiken gem. TRBS 3121 und EK ZÜS an. 

Eine Anpassung der Risiken von hoch auf mittel oder niedrig ermöglicht Ihnen mehr zeitliche Flexibilität bei der Umsetzung der Maßnahmen. 

Cybersicherheit

Wir identifizieren potenzielle Schnittstellen gemäß TRBS 1115 Teil 1 und entwickeln Schutzmaßnahmen, um den geringen Mangel in der Prüfbescheinigung in Bezug auf die "Cybersicherheit" seitens der ZÜS entgegenzuwirken. 

Sichere Verwendung

Sie erhalten auf Ihre Aufzugsanlage zugeschnittene Maßnahmen, die alle notwendigen Punkte zur sicheren Verwendung und zum Schutz der Nutzer sowie des ordnungsgemäßen Betriebs Ihrer Anlage umfasst.

Keine zusätzlichen Kosten

Zur Beurteilung Ihrer Aufzugsanlage benötigen wir kein Wartungsunternehmen. Dadurch entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Lediglich der Zugang zum Aufzug und den dazugehörigen Betriebsräumen muss gewährleistet sein.

Sie haben Fragen? 
Wir helfen Ihnen gern!

Kontakt

Telefon: 05034 25 61 041

E-Mail: kontakt@safecon-aufzugssicherheit.de

 

Wie sieht unserer Dokumentation aus...

Mit unserer umfassenden Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie alle geforderten Inhalte gemäß §3 Betriebssicherheitsverordnung. Dabei berücksichtigen wir die Nutzung der Aufzugsanlage durch schutzbedürftige Personengruppen und den Transport (bspw. von Gefahrstoffen).

 

Sie erhalten detaillierte Beschreibungen zu jeder festgestellten Gefährdungssituation sowie verständliche Schutzmaßnahmen mit Verweisen auf aktuell gültige Normen und Gesetze. Die Dokumentation ist leicht verständlich und nachvollziehbar. Durch das Anpassen der Risiken nach geltenden Vorschriften gewinnen Sie wertvolle Zeit bei der Planung von Modernisierungsmaßnahmen.

 

Checkliste GBU

Nach aktuellem Stand der Technik

  • Beurteilung hinsichtlich der Verwendung der Aufzugsanlage mit Abgleich zum Stand der Technik 
  • Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik
  • Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels 712a
  • Beurteilung nach DIN EN 81-80/-20
  • Berücksichtigung der TRBS (bspw. TRBS 3121 - Betrieb von Aufzugsanlagen und TRBS 1115 Teil 1 - Cybersicherheit und 
    EmpfBS 1114 - Fahrkorb ohne Fahrkorbtüren)
  • Arbeitsstättenregeln (ASR)

Mehr Inhalte

  • Ausführliche Umfeldbetrachtung und Betrachtung von besonderen Gefährdungen (bspw. Gefahrstofftransport)
  • Risikoanpassungen gem. TRBS 3121 und EK ZÜS
  • Organisatorische Maßnahmen für z.B. beauftragte Personen
  • Auflistung von durchgeführten Modernisierungen
  • Angaben zum Wartungszustand
  • Grafische Darstellungen zur Nutzungsintensität und Wartungszustand
  • Grafische Übersicht aller Gefährdungen

Alle notwendigen Inhalte

  • Ermitteln von Gefährdungen, die bei der Verwendung des Arbeitsmittels auftreten können
  • Verständliche Schutzmaßnahmen mit Verweisen auf Gesetze, Verordnungen und Normen
  • Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen mit Empfehlungen zu Fristen für wiederkehrende Prüfungen
  • Bewertung der Risiken (sehr hoch, hoch, mittel oder niedrig)
  • Einstufung von Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P Prinzip
  • Berücksichtigung von schutzbedürftigen Personengruppen
  • Empfehlungen zur TRBS 1115 Teil 1 (Cybersicherheit)

Wie sieht der Ablauf unserer Beurteilung aus...

Termin vor Ort
Wir erfassen alle technischen Daten und beurteilen die Gefahrensituationen an Ihrer Aufzugsanlage sowie in der näheren Umgebung. Dabei berücksichtigen wir die Nutzung durch schutzbedürftige Personengruppen oder z.B. den Transport von Gefahrstoffen. Zur Beurteilung Ihrer Aufzugsanlage benötigen wir kein Wartungsunternehmen. Dadurch entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Lediglich der Zugang zur Anlage und den dazugehörigen Betriebsräumen muss gewährleistet sein.

Gitterschacht

Anfertigen der Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung
Nach dem Termin vor Ort erstellen wir die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung. Die Dokumentation beinhaltet eine umfassende und verständliche Bewertung der Risiken und Gefahren sowie Empfehlungen zu Prüffristen. Alle Schutzmaßnahmen sind mit Verweisen auf die entsprechenden Normen und Gesetzestexte versehen. Die detaillierten Beschreibungen der Gefahrensituationen helfen Ihnen dabei, die Maßnahmen besser zu verstehen und diese effektiver umzusetzen. 

Zusenden der Dokumentationen
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung zu. Sie erhalten alle relevanten Informationen und Empfehlungen zu technischen Daten, zur Nutzung, zu Prüffristen, zu besonderen Gefahrensituationen sowie den erforderlichen Maßnahmen, um die Risiken an Ihrer Aufzugsanlage zu minimieren oder zu beseitigen. 

Unterstützung und Begleitung von Modernisierungen
Nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung lassen wir Sie mit der Dokumentation nicht allein. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Unsere Experten stehen Ihnen für Fragen und weitere Unterstützung zur Verfügung. 

Sie haben Fragen? 
Wir helfen Ihnen gern!

Kontakt

Telefon: 05034 25 61 041

E-Mail: kontakt@safecon-aufzugssicherheit.de

 

Wir haben für jeden Standort das passende Konzept...

Wir haben für jeden Standort die passende Gefährdungsbeurteilung. Vom Aufzug in einem Wohnhaus über einen Notfallaufzug für den 

Hubschrauberlandeplatz eines Krankenhauses bis hin zum Aufzug in einem Fernmeldeturm. 

 

Unsere breite Palette an Lösungen ermöglicht es uns, Ihnen maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen bereitzustellen, die Ihren 

spezifischen Anforderungen entsprechen. 

Gitterschacht

Für Immobilien

  • Wohnhäuser
  • Geschäftsgebäude
  • Bürogebäude
Gitterschacht

Für Unternehmen

  • Produktion- und verfahrenstechnische Einrichtungen
  • Silos oder Lager
  • Fernmeldetürme
  • Parkhäuser

Für öffentliche Bereiche

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Bahnhöfe
Gitterschacht

Wir haben für alle Aufzugsarten die passende Gefährdungsbeurteilung...

Gitterschacht

Für sämtliche Aufzugsanlagen, einschließlich Güteraufzüge, Treppenschrägaufzüge oder Paternoster, ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Unsere maßgeschneiderte Dokumentation bietet Ihnen die passende Lösung für jede Art von Aufzug. Wir berücksichtigen die spezifischen Normen und Vorschriften, die für jeden einzelnen Aufzug gelten und nehmen eine individuelle Betrachtung der Umgebung jedes Aufzugs vor.

Personenaufzüge

  • Personen- und Lastenaufzüge
  • Feuerwehraufzüge
  • Aufzüge ohne Fahrkorbtüren
Gitterschacht

Güteraufzüge

  • Güteraufzüge (ohne Personenbeförderung)
  • Kleingüteraufzüge
  • Plattformaufzüge
  • Unterfluraufzüge (Müllaufzüge)

Sonderaufzüge

  • Behindertenaufzüge
  • Treppenschrägaufzüge
  • Paternoster

Sie haben Fragen oder benötigen ein unverbindliches Angebot?

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Wir helfen Ihnen gern!

Kontakt

Telefon: 05034 25 61 041

E-Mail: kontakt@safecon-aufzugssicherheit.de

 

Daniel Pingel

Daniel Pingel
Gefährdungsbeurteilung

Telefon: 05034 25 61 041
Mobil: 0171 420 2529 
danielpingel@safecon-aufzugssicherheit.de 

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Was wir Ihnen noch bieten...

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Häufig gestellte Fragen

Fragen die uns gestellt werden.

 

Betreiber einer Aufzugsanlage sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (kurz GBU) durchzuführen. Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ...
 

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