Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung an Ihrer Fahrtreppe oder Ihrem Fahrsteig ist entscheidend, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.
Eine gründliche Bewertung der potenziellen Gefahren ermöglicht es, präventive Maßnahmen zu ergreifen und gesetzlichen Vorgaben gemäß Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.
Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).
Mit unserer Dokumentation stellen wir sicher, dass alle Anforderungen gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden und Sie Ihren Betreiberpflichten nachkommen. Dies umfasst u.a. die Identifikation von Gefahrensituationen, die Beurteilung der Risiken und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Unsere Dokumentation enthält detaillierte Empfehlungen und Maßnahmen, um die Sicherheit aller Nutzer und einen reibungslosen Betrieb Ihrer Fahrtreppen zu gewährleisten.
Wir bieten Ihnen detaillierte Schutzmaßnahmen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Nutzung der Fahrtreppe durch schutzbedürftige Personengruppen zu berücksichtigen und potenzielle Risiken zu minimieren.
Mit unserer umfassenden Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie alle geforderten Inhalte gemäß §3 Betriebssicherheitsverordnung. Dabei berücksichtigen wir den aktuellen Stand der Technik und betrachten die Nutzung der Fahrtreppe.
Sie erhalten detaillierte Beschreibungen zu jeder festgestellten Gefährdungssituation sowie verständliche Schutzmaßnahmen mit Verweisen auf aktuell gültige Normen und Gesetze. Die Dokumentation ist leicht verständlich und nachvollziehbar.
Stand der Technik und Arbeitsschutz.
Eine umfassende und detaillierte Gefährdungs-beurteilung für Aufzugsanlagen ist ein essenzieller Schritt, um die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Leider erhalten viele Betreiber oft nur einen Abgleich mit dem Stand der Technik. Wir bieten Ihnen mehr...
Kostenkontrolle bei Modernisierung.
Wir begleiten Sie gerne bei der Modernisierung Ihrer Aufzugsanlagen im Rahmen Ihrer Gefährdungs-beurteilung. Dabei unterstützen wir Sie, Angebote einzuholen und diese sorgfältig und kostenorientiert zu vergleichen...
Fragen die uns gestellt werden.
Betreiber einer Aufzugsanlage sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (kurz GBU) durchzuführen. Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ...
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