Gefährdungsbeurteilung für Fahrtreppen und Fahrsteige

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung an Fahrtreppen wichtig?

Aufzugsschacht

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung an Ihrer Fahrtreppe oder Ihrem Fahrsteig ist entscheidend, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. 

 

Eine gründliche Bewertung der potenziellen Gefahren ermöglicht es, präventive Maßnahmen zu ergreifen und gesetzlichen Vorgaben gemäß Betriebssicherheitsverordnung einzuhalten.

 

 

Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung gemäß §3 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung).

Betreiberpflichten erfüllen

Mit unserer Dokumentation stellen wir sicher, dass alle Anforderungen gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt werden und Sie Ihren Betreiberpflichten nachkommen. Dies umfasst u.a. die Identifikation von Gefahrensituationen, die Beurteilung der Risiken und die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen. 

Sicherheit für alle Nutzer

Unsere Dokumentation enthält detaillierte Empfehlungen und Maßnahmen, um die Sicherheit aller Nutzer und einen reibungslosen Betrieb Ihrer Fahrtreppen zu gewährleisten. 

Detailliert und vollumfänglich

Wir bieten Ihnen detaillierte Schutzmaßnahmen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. 

Dabei legen wir besonderen Wert darauf, die Nutzung der Fahrtreppe durch schutzbedürftige Personengruppen zu berücksichtigen und potenzielle Risiken zu minimieren.

Sie haben Fragen? 
Wir helfen Ihnen gern!

Kontakt

Telefon: 05034 25 61 041

E-Mail: kontakt@safecon-aufzugssicherheit.de

 

Wie sieht unserer Dokumentation aus...

Mit unserer umfassenden Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie alle geforderten Inhalte gemäß §3 Betriebssicherheitsverordnung. Dabei berücksichtigen wir den aktuellen Stand der Technik und betrachten die Nutzung der Fahrtreppe.

 

Sie erhalten detaillierte Beschreibungen zu jeder festgestellten Gefährdungssituation sowie verständliche Schutzmaßnahmen mit Verweisen auf aktuell gültige Normen und Gesetze. Die Dokumentation ist leicht verständlich und nachvollziehbar. 

 

Checkliste GBU

Nach aktuellem Stand der Technik

  • Beurteilung hinsichtlich Verwendung der Fahrtreppe mit Abgleich zum Stand der Technik 
  • Schutzmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik
  • DIN EN 115 Teil 1/2, 
  • DGUV Information 208-028 
  • Arbeitsstättenregeln (bspw. ASR A1.8 Verkehrswege)

Mehr Inhalte

  • Ausführliche Umfeldbetrachtung und Betrachtung von besonderen Gefährdungen (bspw. durch die Nutzung)
  • Organisatorische Maßnahmen für z.B. beauftragte Personen
  • Auflistung von durchgeführten Modernisierungen
  • Angaben zum Wartungszustand
  • Grafische Darstellungen zur Nutzungsintensität und Wartungszustand
  • Grafische Übersicht aller Gefährdungen

Alle notwendigen Inhalte

  • Ermitteln von Gefährdungen, die bei der Verwendung des Arbeitsmittels auftreten können
  • Verständliche Schutzmaßnahmen mit Verweisen auf Gesetze, Verordnungen und Normen
  • Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen mit Empfehlungen zu Fristen für wiederkehrende Prüfungen
  • Bewertung der Risiken (sehr hoch, hoch, mittel oder niedrig)
  • Einstufung von Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P Prinzip
  • Berücksichtigung von schutzbedürftigen Personengruppen

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Telefon: 05034 25 61 041

E-Mail: kontakt@safecon-aufzugssicherheit.de

 

Daniel Pingel

Daniel Pingel
Gefährdungsbeurteilung

Telefon: 05034 25 61 041
Mobil: 0171 420 2529 
danielpingel@safecon-aufzugssicherheit.de 

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Häufig gestellte Fragen

Fragen die uns gestellt werden.

 

Betreiber einer Aufzugsanlage sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (kurz GBU) durchzuführen. Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ...
 

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