Mit unserer Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlagen erhalten Sie die
Unterstützung, die Sie suchen.
Mit sieben Jahren Branchenerfahrung in den Bereichen Arbeitsschutz, zugelassene Überwachungsstellen und Aufzugstechnik können wir sagen, dass es für Betreiber
nicht leicht ist, Aufzugsanlagen sicher zu betreiben, dabei Kosten zu sparen und ihren rechtlichen Pflichten nachzukommen. Oft werden Betreiber mit offenen Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und hohen Kosten bei der Modernisierung allein gelassen.
Als fachlicher Ansprechpartner unterstützen wir Betreiber von Aufzugsanlagen
hinsichtlich ihrer Betreiberpflichten mit der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
gemäß §4 ÜAnlG (Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen) und §3 BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) und erstellen die rechtlich notwendigen Dokumentationen zur Gefährdungsbeurteilung. Und das deutschlandweit!
Neben dem aktuellen Stand der Technik
betrachten wir für Sie die Nutzung der Aufzugsanlage, die nähere Umgebung, die Cybersicherheit und berücksichtigen dabei schutzbedürftige Personengruppen sowie besondere Gefahrensituationen (bspw. den Transport von Gefahrstoffen).
Unsere detaillierten Beschreibungen zu jeder Abweichung vom Stand der Technik sowie zu jeder einzelnen Gefährdung helfen Ihnen, die Gefahrensituationen und empfohlenen Schutzmaßnahmen besser zu verstehen.
Wir passen die Risiken gem. TRBS 3121 und EK ZÜS an.
Eine Anpassung der Risiken von hoch auf mittel oder niedrig ermöglicht Ihnen mehr zeitliche Flexibilität bei der Umsetzung der Maßnahmen.
Wir identifizieren potenzielle Schnittstellen gemäß TRBS 1115 Teil 1 und entwickeln Schutzmaßnahmen, um den geringen Mangel in der Prüfbescheinigung in Bezug auf die "Cybersicherheit" seitens der ZÜS entgegenzuwirken.
Sie erhalten auf Ihre Aufzugsanlage zugeschnittene Maßnahmen, die alle notwendigen Punkte zur sicheren Verwendung und zum Schutz der Nutzer sowie des ordnungsgemäßen Betriebs Ihrer Anlage umfasst.
Zur Beurteilung Ihrer Aufzugsanlage benötigen wir kein Wartungsunternehmen. Dadurch entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Lediglich der Zugang zum Aufzug und den dazugehörigen Betriebsräumen muss gewährleistet sein.
Mit unserer umfassenden Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung erhalten Sie alle geforderten Inhalte gemäß §3 Betriebssicherheitsverordnung. Dabei berücksichtigen wir die Nutzung der Aufzugsanlage durch schutzbedürftige Personengruppen und den Transport (bspw. von Gefahrstoffen).
Sie erhalten detaillierte Beschreibungen zu jeder festgestellten Gefährdungssituation sowie verständliche Schutzmaßnahmen mit Verweisen auf aktuell gültige Normen und Gesetze. Die Dokumentation ist leicht verständlich und nachvollziehbar. Durch das Anpassen der Risiken nach geltenden Vorschriften gewinnen Sie wertvolle Zeit bei der Planung von Modernisierungsmaßnahmen.
Termin vor Ort
Wir erfassen alle technischen Daten und beurteilen die Gefahrensituationen an Ihrer Aufzugsanlage sowie in der näheren Umgebung. Dabei berücksichtigen wir die Nutzung durch schutzbedürftige Personengruppen oder z.B. den Transport von Gefahrstoffen. Zur Beurteilung Ihrer Aufzugsanlage benötigen wir kein Wartungsunternehmen. Dadurch entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Lediglich der Zugang zur Anlage und den dazugehörigen Betriebsräumen muss gewährleistet sein.
Anfertigen der Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung
Nach dem Termin vor Ort erstellen wir die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung. Die Dokumentation beinhaltet eine umfassende und verständliche Bewertung der Risiken und Gefahren sowie Empfehlungen zu Prüffristen. Alle Schutzmaßnahmen sind mit Verweisen auf die entsprechenden Normen und Gesetzestexte versehen. Die detaillierten Beschreibungen der Gefahrensituationen helfen Ihnen dabei, die Maßnahmen besser zu verstehen und diese effektiver umzusetzen.
Zusenden der Dokumentationen
Nach Fertigstellung senden wir Ihnen die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung zu. Sie erhalten alle relevanten Informationen und Empfehlungen zu technischen Daten, zur Nutzung, zu Prüffristen, zu besonderen Gefahrensituationen sowie den erforderlichen Maßnahmen, um die Risiken an Ihrer Aufzugsanlage zu minimieren oder zu beseitigen.
Unterstützung und Begleitung von Modernisierungen
Nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung lassen wir Sie mit der Dokumentation nicht allein. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Unsere Experten stehen Ihnen für Fragen und weitere Unterstützung zur Verfügung.
Wir haben für jeden Standort die passende Gefährdungsbeurteilung. Vom Aufzug in einem Wohnhaus über einen Notfallaufzug für den
Hubschrauberlandeplatz eines Krankenhauses bis hin zum Aufzug in einem Fernmeldeturm.
Unsere breite Palette an Lösungen ermöglicht es uns, Ihnen maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen bereitzustellen, die Ihren
spezifischen Anforderungen entsprechen.
Für sämtliche Aufzugsanlagen, einschließlich Güteraufzüge, Treppenschrägaufzüge oder Paternoster, ist eine Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Unsere maßgeschneiderte Dokumentation bietet Ihnen die passende Lösung für jede Art von Aufzug. Wir berücksichtigen die spezifischen Normen und Vorschriften, die für jeden einzelnen Aufzug gelten und nehmen eine individuelle Betrachtung der Umgebung jedes Aufzugs vor.
Kostenkontrolle bei Modernisierung.
Wir begleiten Sie gerne bei der Modernisierung Ihrer Aufzugsanlagen im Rahmen Ihrer Gefährdungs-beurteilung. Dabei unterstützen wir Sie, Angebote einzuholen und diese sorgfältig und kostenorientiert zu vergleichen...
Warum ist sie so wichtig?
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Fahrtreppen ist entscheidend, um die Sicherheit von Personen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Eine gründliche Bewertung der potenziellen Gefahren ermöglicht es...
Fragen die uns gestellt werden.
Betreiber einer Aufzugsanlage sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (kurz GBU) durchzuführen. Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ...
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